Die kürzlich geschlossene Vereinbarung ermöglicht die uneingeschränkte Entsendung von Leiharbeitnehmern in jedem Unternehmen für 18 Monate. Nach Ablauf dieser Frist muss das Unternehmen prüfen, ob der betreffende Leiharbeitnehmer einen direkten unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten kann. Am 22. Mai 2012 äußerte sich VGZ-Chefverhandler Thomas Bäumer in einem Presseartikel zu den vereinbarten Zuschlagszahlungen für Leiharbeitnehmer in der Metallbearbeitung. Bäumer betonte, dass die zusätzlichen Kosten, die durch den jüngsten Kompromiss entstehen, von den Verwenderunternehmen getragen werden müssten. Er betonte auch, dass sich dies negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken würde, insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigungsaussichten gering qualifizierter Arbeitskräfte. Die jüngste Vereinbarung von IG Metall und VGZ führte zu einer Lohnanpassung der Leiharbeitnehmer in der Metallindustrie. Um die Lohnunterschiede zwischen Festangestellten und Leiharbeitnehmern so gering wie möglich zu halten, werden Leiharbeitnehmer zuzuschlägen. Diese Zuschläge steigen mit der Dauer des Aufenthalts der Arbeitnehmer in den Betrieben. Am 19. Mai 2012 begrüßte der Vorsitzende von Südwestmetall, Rainer Dulger, den jüngsten Kompromiss in der Metallindustrie (siehe Pressemitteilung). Seiner Ansicht nach ließ die neue Vereinbarung den Unternehmen Raum, flexibel mit den Vorschriften über die Bindung neu qualifizierter Lehrlinge und die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern umzugehen. Der Südwestmetall-Vorsitzende betonte zudem, dass die Lohnerhöhung von 4,3 Prozent die positive wirtschaftliche Entwicklung in der Branche widerspiegele, von der die Beschäftigten profitierten.
Neben dem Pilotvertrag für die Metall- und Elektroindustrie im Südwesten Deutschlands haben Arbeitgeber und IG Metall auch einen Branchentarifvertrag für Leiharbeitnehmer in der gesamten deutschen Elektro- und Metallindustrie ausgehandelt. Während der Einsatz von Leiharbeitnehmern beispielsweise durch einen Betriebsvertrag eingeschränkt werden kann, können andere Flexibilisierungsmaßnahmen bei der Vergütung eingeführt werden, wie die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden für einen begrenzten höheren Anteil der Arbeitnehmer. Wenn Leiharbeitnehmer nicht die gleichen Löhne und Arbeitsbedingungen wie Dauerbeschäftigte genießen, kann der Betriebsrat dagegen einwenden, dass sie in Zukunft eingesetzt werden.