Im My Swisscom Customer Center können Sie Ihr Abonnement jederzeit auf ein aktuelles inOne mobile go, inOne mobile pro oder inOne mobile light-Abonnement umstellen. Der Wechsel zu einem teureren Abonnement ist kostenlos. Eine Gebühr wird nur erhoben, wenn Sie auf ein günstigeres Abonnement umsteigen: Bis auf den inOne-mobile-light-Tarif haben alle inOne Tarife eine Roaming-Option. Da dies der teuerste Dienst innerhalb eines Abonnements ist, sollten Benutzer sorgfältig überlegen, ob sie wirklich Roaming benötigen. Wer kein Roaming braucht, sollte sich die niedrige Lichtrate genauer ansehen. Das Schweizer Telegrafennetz wurde erstmals 1852 gegründet, 1877 folgten Telefone. Die beiden Netze wurden 1920 mit der Post zu der PTT (Postal Telegraph and Telephone) zusammengelegt. Es kämpfte um die Entwicklung eines eigenen digitalen Netzwerks, mit der ersten digitalen Börse im Jahr 1986 gestartet, aber Pionier der NATEL A mobile Service im Jahr 1978 und die GSM-basierte NATEL D bietet einen digitalen Dienst im Jahr 1993. Der Schweizer Telekommunikationsmarkt wurde 1997 dereguliert. Die Telecom PTT wurde vor einer Teilprivatisierung 1997 ausgegliedert und in Swisscom umbenannt, wodurch der Schweizer Staat mit 51% beteiligt war. Neben dem ersten Mobilfunknetz NATEL A besitzt die heutige Swisscom die geschützte Marke NATEL, die nur in der Schweiz verwendet und bekannt ist. [7] Im April 2015 begann das Unternehmen mit dem Testen eines Netzwerks für das Internet der Dinge (LPWAN) in den Regionen Genf und Zürich.
[37] Das Pilotprojekt dient als Ergänzung zu den bestehenden M2M-Mobilfunknetzangeboten, und es wird geschätzt, dass bis zum Jahr 2023 über 3 Milliarden Verbindungen über das IoT laufen werden. [38] Swisscom ist der grösste Mobilfunk- und Internetanbieter der Schweiz. 1997 entstand Swisscom als Aktiengesellschaft aus der staatlichen PTT. Swisscom wurde nun teilweise privatisiert. Die Schweizerische Eidgenossenschaft hält jedoch nach wie vor eine Mehrheitsbeteiligung von 50,95 % an dem Unternehmen (Stand: 31.12.2017). Wenn Sie einen Anbieter nicht mehr nutzen möchten, müssen Sie Ihren Vertrag schriftlich kündigen. Sie können jederzeit ein neues Handy im Online-Shop zum regulären Preis bestellen. Sie können im Kundencenter sehen, ob Sie für ein vergünstigtes Mobiltelefon (ein im Online-Shop als ein Als “a” gekennzeichnetes Telefon) berechtigt sind. Wenn Sie das Angebot annehmen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch. Sofern Sie die Berechtigungskriterien erfüllen, können Sie sich dafür entscheiden, Ihr neues Gerät in 12 oder 24 monatlichen Raten zu bezahlen, wenn Sie ein neues Abonnement abschließen oder Ihren Mobilfunkvertrag verlängern. Prüfen Sie, ob Sie im My Swisscom Customer Center berechtigt sind.
Sie können weitere Aktionen ab 6 Monaten nach dem Kauf eines ermäßigten Mobiltelefons nutzen. Die verlängerte Vertragslaufzeit (12 oder 24 Monate) ist nur relevant, wenn Sie den Vertrag kündigen möchten. Ihr Swisscom-Handy oder -Tablet wurde beschädigt, oder jemand hat mit Ihrem gestohlenen Gerät telefoniert. Melden Sie den Schaden wie folgt: In der ganzen Schweiz gibt es über 100 Swisscom Shops. Wer ein persönliches Gespräch vorzieht, muss keinen Vertrag über das Internet unterschreiben.