Mit einem Riester-geförderten Bausparvertrag können Sie alle Kredite umschulden, mit denen Sie Ihr Eigenheim gekauft oder gebaut haben. Planen Sie einen Immobilienerwerb für die Zukunft, dann investieren Sie Ihr gefördertes Guthaben in Ihre selbst genutzte Wunschimmobilie, wenn es so weit ist – und sparen sich so die Miete. Das Besondere daran: Sie schaffen sich zusätzlich ein zinsgünstiges und Riester-gefördertes Bauspardarlehen. Das garantiert Ihnen schon heute die Darlehenszinsen für die Zukunft. Bei allen Riester-Produkten sind die Beiträge und Zulagen in der Sparphase steuerfrei. Erst in der Auszahlungsphase werden die Riester-Rente bzw. der Betrag auf dem Wohnförderkonto versteuert. Bei der Versteuerung des Wohnförderkontos können Sie von einem Rabattangebot profitieren: Wahlweise leisten Sie den gesamten Steuerbetrag auf einmal und zahlen 30 Prozent weniger. Oder Sie versteuern das Wohnförderkonto jedes Jahr in kleinen Schritten. Die maximalen Riester-Zulagen erhalten Sie, wenn Sie jährlich den Mindesteigenbeitrag, also 4 % Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens (maximal 2.100 Euro p. a.) abzüglich der jährlichen Riester-Zulagen, mindestens aber 60 Euro, auf Ihren LBS-Riester-Bausparvertrag einzahlen oder als Tilgungsleistung für Ihr Riester-Bauspardarlehen oder Ihre Sparkassen-Baufinanzierung verwenden. Bauen Sie Barrieren ab – damit Sie sich lange in Ihrem Zuhause wohlfühlen. Nutzen Sie LBS-Wohnriester, um Ihr selbst genutztes Eigenheim zu kaufen oder zu bauen.
Wie Sie in unserer Tabelle sehen, ist bei niedrig bleibenden Bauzinsen der Banksparplan im Vorteil, bei steigenden Bauzinsen der Bausparvertrag. Wenn Sie das Darlehen des Bausparvertrags jedoch nicht in Anspruch nehmen, ist der Banksparplan wegen der höheren Guthabenzinsen immer im Vorteil. Riester-Bausparen gilt für viele Bausparer als elementarer Baustein der Altersvorsorge. Wenn Du Deine vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparvertrag anlegst, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Dein Einkommen darf dafür bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Eine Ausnahme gibt es für junge Sparer: Wenn Du bei Abschluss des Bausparvertrags unter 25 Jahre alt bist, darfst Du Dein Guthaben nach sieben Jahren frei verwenden. Wenn der Vertrag bereits länger lief, wird die Wohnungsbauprämie allerdings nur für die letzten sieben Sparjahre ausgezahlt. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur einmal. Für Ehepaare, die sich scheiden lassen, gilt: Für unmittelbar Zulageberechtigte ändert sich nichts. Ein nicht verdienender Ehepartner (mittelbar förderberechtigt) verliert mit Ablauf des Trennungsjahres die Berechtigung auf die Förderung. Die Kinderzulage erhält der unmittelbar berechtigte Ehepartner nur weiter, wenn er Kindergeld bezieht. Das angesprochene Ehepaar hatte zwei Kinder und ein Jahresbruttoeinkommen von 65.000 Euro.
Es zahlte ab dem Alter von 37 Jahren jeden Monat in zwei Riester-Bausparverträge über 50.000 Euro (Er) und 15.000 Euro (Sie) ein und nutzte die zuteilungsreifen Verträge zur Immobilien-Finanzierung. Sie können Ihr riestergefördertes Eigenheim für eine befristete Zeit vermieten, wenn Sie aus beruflichen Gründen zeitweise wegziehen müssen. Spätestens in Ihrem 67. Lebensjahr müssen Sie dann wieder zurück in Ihr Eigenheim ziehen. Ausnahme: Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem Sie die Wohnung letztmals zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben, die Selbstnutzung dieser Wohnung wieder aufnehmen, kann dies auch ohne berufliche Gründe erfolgen. Um die Zulagen zu erhalten, muss ein Antrag bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gestellt werden. Das übernimmt die LBS im Namen des Förderberechtigten. Damit er nicht jedes Jahr einen neuen Antrag ausfüllen muss, kann er seiner zuständigen LBS eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag ausstellen.